Neue Regelungen – viele Erleichterungen in Zusammenhang mit Covid19

31. Mrz 2022

Liebe Schülerinnen und Schüler! Sehr geehrte Eltern!

Durch die Verordnung des LH Nr. 10 vom 28.03.2022, den neuen Sicherheitsbericht der Dienststelle für Arbeitsschutz und die überarbeiteten operativen Indikationen des Sanitätsbetriebs wurden mehrere Details in Bezug auf Covid-19 neu geregelt. Somit gibt es erfreulicherweise mehrere Erleichterungen, die uns allen zugute kommen. 

Die wohl wichtigsten Neuerungen sind:

  • Beim Sport (egal ob im Freien oder in der Halle) gilt keine Maskenpflicht mehr.
  • Im Freien gilt nun auch im schulischen Umfeld keine Maskenpflicht mehr – auch nicht in der großen Pause! Für die Pause bedeutet das, dass die Schüler beim Verlassen des Schulhauses die Maske abnehmen und sie vor dem Betreten (Ende der Pause) wieder aufsetzen.
  • Keine „Formulare“ mehr bei Absenzen: Wie „vor Corona“ werden die Absenzen über das digitale Register oder das Absenzenheft entschuldigt. Vorhersehbare Absenzen sind vorher – in Absprache mit der Klassenlehrperson – zu entschuldigen.
  • Es gilt für die SchülerInnen praktisch keine FFP2-Maskenpflicht mehr. Erst ab 4 schulischen „Fällen“ in ein und derselben Klasse müssen alle MitschülerInnen eine FFP2-Maske tragen. Diese Situation wird voraussichtlich nie eintreten.

Für das Betreten der Schule durch Personen, die nicht SchülerInnen sind (also auch für den Elternsprechtag), gilt weiterhin die Green-Pass-Pflicht (3G). Das Projekt Nasenflügeltest wird in der Woche nach den Osterferien das letzte Mal durchgeführt.

Es freut mich, dass durch die Anpassungen der verschiedenen Regelungen nun endlich auch für den Schulbetrieb Erleichterungen möglich sind!

Stefan Ganterer | Direktor SSP Latsch

 

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