„Nasenflügeltests“ – Präsenz- und Fernunterricht

30. Mrz 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler! Sehr geehrte Eltern!

Die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns Nr. 15 vom 19.03.21 sieht unter anderem folgendes vor:

„…ab dem 7. April 2021 und bis zur Beendigung des vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierten Pilotprojektes zum Monitoring der Verbreitung der Sars-Cov-2-Infektion unter der Südtiroler Schulbevölkerung ist die Möglichkeit des Präsenzunterrichts auf jene Schülerinnen und Schüler beschränkt, welche sich dem Screening unterziehen;“

Mit gestrigem Rundschreiben der drei Bildungsdirektionen wurde im Detail geklärt, dass jene Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bis zum 7. April keine Einverständniserklärung abgegeben haben, ab dem 8. April in den Fernunterricht überstellt werden.

Bis 7. April ist es somit noch möglich, die Einverständniserklärung abzugeben, wobei für diese nachträgliche Einverständniserklärung dieses aktualisierte Formular (Download, Seite 3) zu verwenden ist. Für die Mittelschule ist die Abgabe im Sekretariat der Mittelschule möglich, für die Grundschulen direkt bei den Lehrpersonen.

Jenen Kindern (und den Eltern), für die mir bis 7. April, 10 Uhr, keine Einverständniserklärung vorliegt, werde ich über das digitale Register ein Schreiben übermitteln, in welchem ich darüber informiere, dass das jeweilige Kind ab 8. April die Schul- und Bildungspflicht im Rahmen des Fernunterrichts erfüllt. Auch über die genauere Form des Fernunterrichts werde ich bis 8. April über das digitale Register informieren, wobei mir wichtig ist zu betonen, dass alle Schüler sämtliche Materialien und Aufgaben zur Verfügung gestellt bekommen und zudem die Möglichkeit haben werden, mit den Lehrpersonen der Klasse in Kontakt zu treten. Die betreffenden Schüler werden ersucht, am 7. April Schulbücher und persönliche Materialien mit nach Hause zu nehmen, damit alle Voraussetzungen geschaffen werden können, um einen guten Lernerfolg zu erzielen. 

Abschließend ist es mir wichtig hervorzuheben, dass ich als Direktor verpflichtet bin, die in den Dringlichkeitsmaßnahmen des Landeshauptmannes  vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen und diesbezüglich kein Ermessensspielraum besteht. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass Kinder ab dem 8. April nur dann im Klassenverband im Unterricht sein dürfen, wenn bis 7. April die Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.

Ich bin mir sicher, dass Sie die Entscheidung in Bezug auf das Projekt „Nasenflügeltests“ so treffen werden, wie Sie es für Ihr Kind als richtig erachten. 

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Ganterer | Direktor SSP Latsch

 

Downloads:

Webseite des Sanitätsbetriebs zum Projekt

Dringlichkeitsmaßnahme des LH und Rundschreiben der Bildungsdirektionen

Operative Hinweise der Sanität zum Projekt „Nasenflügeltests“

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