Neue Hinweise für den Umgang mit Kontakten von positiv getesteten Personen im Schulbereich

16. Nov 2021

Mitteilung: Neue operative Hinweise der Sanität

Mit der Verordnung vom LH am 04.11.2021 wurde das Projekt zum Nasenflügeltest bis zum 23.12.2021 verlängert.

Und mit 13.11.2021 wurden auch die operativen Hinweise aktualisiert, die ich Ihnen hiermit weiterleite.

Neuerungen betreffen vor allem die Vorgangsweisen bei 1, 2 bzw. nun auch 3 Fällen. (siehe S. 4 und 5)

1. positiver Fall
Bei einem positiven Fall unter den Schüler*innen, der mittels PCR Test bestätigt wird, greifen folgende Maßnahmen:
Für Schüler*innen, die dieselbe Klasse wie die positiv getestete Person besuchen, sind 2 Tests vorgesehen:

a) T0
– Schüler*in, der/die am Projekt „Nasenflügeltest“ beteiligt ist: Vor dem Betreten der Klasse wird am ersten Tag ein Nasenflügeltest durchgeführt (T0). Nur mit negativem Testergebnis ist der Zutritt zur Klasse erlaubt.
Schüler*in, die sich nicht am Projekt „Nasenflügeltest“ beteiligt: Antigentest, der am ersten Tag durchgeführt wird (T0). Der Wiedereintritt in die Klasse kann nur nach Vorweisen eines negativen Testergebnisses erfolgen. Der Test wird nicht von der Epidemiologischen Überwachungseinheit organisiert, sondern muss selbst organisiert werden.  Ohne Test bzw. ohne Teilnahme am Projekt wird der/die Schüler*in in Quarantäne versetzt.

b) T5
Ein molekularer Nasen-Rachen-Test für alle Schüler*innen, durchgeführt 5 Tage (T5) nach T0. Dieser Test wird in den drive-in Stationen des Landes durchgeführt, auf Anfrage und Anweisung der Epidemiologischen Überwachungseinheit.

2. positiver Fall
Beim 2. positiven Fall (betrifft Klassen mit Schüler*innen ab 12 Jahren = Mittelschule) können Geimpfte und Genesene der letzten 6 Monate mit der Teststrategie T0-T5 weiter in Präsenz bleiben.
Für die Grundschulen bzw. Klassen mit Schüler*innen jünger als 12 Jahren bedeutet dies, dass weiterhin ab 2 positiven die Klassen in Quarantäne versetzt werden.

3. positiver Fall
Klassen mit Schüler*innen ab 12 Jahren und geimpft (bzw. genesen innerhalb der letzten 6 Monaten) gehen erst ab dem 3. Fall in Quarantäne.

Ergänzend ist anzuführen:
Als Teilnehmer*in am Nasenflügeltest können auch außerschulische Tests anerkannt werden, wenn sie innerhalb der 48 Stunden vor den Nasenflügeltests der Schule stattfinden (also am Wochenende und Dienstag/Donnerstag).
Dazu ist die Einwilligung abzugeben und bei jedem Test in der Schule (montags, donnerstags bzw. direkt bei T0) das negative Testergebnis mitzubringen.

Wer teilnehmen möchte, kann das Formular verwenden.
Wer bereits seine Zustimmung gegeben hat, braucht nichts zu tun, die Zustimmung gilt bis auf Widerruf.
Sollten Sie Ihre Zustimmung widerrufen wollen, teilen Sie dies uns bitte schriftlich mit. Danke!

Bleiben Sie gesund!

Werner Rinner | Direktorstellvertreter SSP Latsch

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