Schulsprengel – Anerkennung von außerschulischen Bildungsangeboten

Der Südtiroler Landtag hat im Jahr 2015 per Gesetz festgelegt, dass auf Antrag der Eltern der Besuch von außerschulischen Bildungsangeboten wie der Besuch der Musikschule, die Tätigkeit bei Sportvereinen und anderen außerschulischen Bildungsträgern anerkannt werden können. Die konkrete Umsetzung dieser Bestimmung wurde für den Schulsprengel Latsch mit Schulratsbeschluss vom 27. Mai 2015, Nr. 5/2015 geregelt. Dieser Beschluss wurde mit Schulratsbeschluss vom 10. April 2019, Nr. 3/2019 in einigen Punkten geändert und aktualisiert.

Nachstehend einige zusammenfassende Informationen dazu:

  • Alle Vereine und Organisationen, welche dieses Projekt mittragen wollen, müssen sich an der Schule akkreditieren; d.h. sie stellen einen Antrag (mittels beiliegendem Formular), damit ihre Angebote als außerschulisches Bildungsguthaben von der Schule anerkannt werden können. Die Akkreditierungsanträge können innerhalb 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden (für die Anerkennung ab dem darauffolgenden Schuljahr).
  • Grundsätzlich können Sportvereine und andere kulturell tätige Vereine einen solchen Antrag stellen. Die Musikschulen stellen keinen Antrag, ihre Angebote werden auf Antrag der Eltern auch ohne Akkreditierung anerkannt.
  • Die Eltern können einen Antrag für die Anerkennung von außerschulischen Bildungsangeboten an die Schule stellen (mittels beiliegendem Formular), und zwar innerhalb 15. Oktober eines jeden Jahres für die Anerkennung im laufenden Schuljahr.
  • Insgesamt können den Schülern/Schülerinnen 34 Stunden anerkannt werden. Diese Stunden werden von den Wahlpflichtfächern in Abzug gebracht, wobei sich an der Grundausrichtung derselben nichts ändern wird (z.B. Projekttage). Jene Schüler sind für das angesuchte Stundenausmaß vom Nachmittagsunterricht am Donnerstag befreit. I.d.R. beginnt die Befreiung ab dem zweiten Semester (17 Wochen x 2 Wochenstunden Befreiung = 34 Stunden). Das genaue Datum des Beginns der Befreiung wird zusammen mit der Annahmebestätigung des Antrags mitgeteilt.
  • Im Laufe des Schuljahres kann mit einer schriftlichen Mitteilung der Eltern auf den Antrag verzichtet werden.
  • Besucht ein Schüler/eine Schülerin die außerschulischen Angebote nicht mehr, muss ohne Verzögerung die Schule informiert werden. Diese Schüler/Schülerinnen besuchen dann das Wahlpflichtfach an der Schule.
  • Kann z.B. eine sportliche Tätigkeit aus Krankheitsgründen/Verletzungen für längere Zeit nicht ausgeübt werden kann, verpflichtet dies den Schüler zum Besuch der Pflichtquote (Wahlpflichtfach) am Donnerstag Nachmittag an der Schule.
  • Die Vereine selbst führen ein Anwesenheitsregister und melden der Schule regelmäßig die Anzahl der Absenzen eines Schülers/einer Schülerin, für welche die Eltern um die Anerkennung des außerschulischen Bildungsangebotes angesucht haben.
  • Die Schule vergütet keine Gebühren oder Mitgliedsbeiträge für den Besuch der außerschulischen Bildungsangebote, auch die Schülerversicherung kann im Falle eines Unfalles nicht beansprucht werden.
  • Für die außerschulischen Bildungsangebote werden im Bewertungsbogen der Schüler/Schülerinnen keine Bewertung eingetragen.

Verzeichnisse der akkreditierten Organisationen
Akkreditierte Vereine/Organisationen – Landesverzeichnis
Akkreditierte Vereine/Organisationen – Verzeichnis SSP Latsch

Anlagen
– Beschluss des Schulrates vom 10. April 2019, Nr. 3/2019
Anlage A – Kriterien zu Anerkennung des Bildungsguthabens

Formulare
Anlage B – Akkreditierungsantrag für Vereine
Anlage C – Gesuch um Anerkennung von außerschulischen Bildungsguthaben
Anlage D – Bestätigung des Besuchs der außerschulischen Bildungsangebote durch Vereine