Umgang mit Krankheitssymptomen – Hinweise an die Eltern

11. Sep 2020

Sehr geehrte Eltern!

Zunächst freut es mich, dass wir alle gemeinsam gut und sicher in das neue Schuljahr gestartet sind!

Wie der erste „Corona-Fall“ im gerade begonnen Schuljahr in Innichen (und die dadurch notwendige Quarantäne für viele indirekt Beteiligte) gezeigt hat, ist es sehr wichtig, dass wir gemeinsam alles Notwendige unternehmen, um in der Schule „coronafrei“ zu bleiben. Dies bedeutet nicht, dass wir auf jede Kleinigkeit überreagieren! Wir sollten allerdings alle wachsam sein und die Schule ist auf die gute Mitarbeit aller Eltern angewiesen.

Das hat bei den notwendigen Maßnahmen, allem voran dem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, bisher sehr gut funktioniert. Nun geht es darum Sie aufzuklären, wie bei Krankheitssymptomen vorgegangen werden muss.

Alle Eltern sind verpflichtet, im Falle von Fieber über 37,5 Grad beim Kind/Jugendlichen oder im Falle von Symptomen beim Kind/Jugendlichen, die auf eine COVID-19-Erkrankung schließen lassen, den Hausarzt zu benachrichtigen und der Schule die Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen zu melden. Als Symptome gelten:

* Halsschmerzen (mal di gola)

* Husten (tosse)

* Atembeschwerden (difficoltà respiratoria)

* Bindehautentzündung (congiuntivite)

* Kopfschmerzen (mal di testa)

* Muskelschmerzen (dolori muscolari)

* Durchfall (diarrea)

* Veränderungen des Geschmackes und/oder Geruchssinnes (alterazioni del gusto e/o dell’olfatto)

Sie kennen Ihr Kind am besten und werden sicher verantwortungsvoll entscheiden, wann Sie den Arzt verständigen und wann nicht. In jedem Fall stellt die Rücksprache mit dem Haus- oder Kinderarzt eine wichtige Präventionsmaßnahme dar. Sollten wir in der Schule klare Symptome bei einem Kind erkennen, sind wir dazu gezwungen, die Eltern aufzufordern das Kind abzuholen und den Arzt zu verständigen.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre wichtige Mithilfe und wünsche uns allen weiterhin ein gutes Schuljahr!

Stefan Ganterer | Direktor SSP Latsch

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